AGB - Reinigungsdienst
1. Allgemeines
Verträge werden zwischen der ausführenden Firma (im folgenden jeweils als Auftragnehmer bezeichnet) und dem jeweiligen Kunden (im folgenden als Auftraggeber bezeichnet) geschlossen. Verträge kommen durch ein Angebot des Auftragnehmers sowie einer dazu korrespondierenden schriftlichen oder mündlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers. Allenfalls bestehende AGB's des Auftraggebers werden nicht anerkannt und können nicht Grundlage des Vertrages werden.
2.Preise
Es gelten die im Angebot ausgeführten Preise.
3. Leistungsausführung
Die beauftragten Leistungen werden vom Auftragnehmer nach dem Stand der Technik verrichtet. Die Leistungsausführung in der Stein, Dach- und Fassadenreinigung erfolgt auf Basis von Ergebnissen einer Musterfläche, die im Zuge der Angebotslegung des Auftragnehmers erstellt worden ist. Das Leistungsspektrum ist die Entfernung von Algen, Schimmel, Pilzen und Moos, mit optionaler abschließender Versieglungsbeschichtung und nicht die Herstellung einer optisch einheitlichen Oberfläche. Das zur Leistungsausführung notwendige Nutzwasser sowie ein kostenloser Stromanschluss (230 Volt/Steckdose Standard) ist von Auftraggeberseite kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
4. Unterbleiben der Ausführung
Unterbleibt die Ausführung oder Teile davon aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, wird vom Auftragnehmer eine Pauschalsumme von 25% des gesamten Auftragsbeitrags als Entschädigung verrechnet. Weigert der Auftraggeber sich gegen die Leistungsausübung oder setzt die Durchführung zu kurzfristig an, hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Entgelt Zahlung. Bei Verzögerung des Auftrages, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, steht es dem Auftragnehmer frei, sämtliche Stehzeiten in Rechnung zu stellen.
5. Haftung
Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In allen anderen Fällen ist die Haftung für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen, sofern die Haftung unter dem anwendbaren Recht nicht zwingend ist. Insbesondere haftet Hatect nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers/Kunden. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von Hatect.
6. Mängel/Gewährleistung
Mängel an den Leistungen von Hatect sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mangelbeseitigung erfolgt durch Nacherfüllung nach der Wahl von Hatect in der Form der Nachbesserung oder Neuherstellung. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bzw. unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit stellen keine Mängel dar. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahr Übergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung bzw. übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Nach Beendigung der durchzuführenden Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet sich einer schriftlichen Bestätigung zu unterwerfen. Wird diese trotz nachweislicher Aufforderung verweigert gelten die erfüllten Arbeiten als mängelfrei abgenommen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
AGB - Kfz-Aufbereitung
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Für alle abgeschlossenen Verträge gelten diese AGB. Gegenstand dieser Verträge sind z.B. die Neu- und Gebrauchtwagenaufbereitung, Kfz-Wäsche, Innenreinigung, Lederfärbung und Reparatur, Hochglanzpolitur, Lackversiegelung, Gummipflege, Klimaanlagenreinigung- und Desinfektion, Kratzer- und Dellenreparatur, Nano Lackversiegelung etc.
1.1 Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen AGB.
1.2 Änderungen an den AGB bleiben vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit bekannt gemacht werden.
1.3 Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
§ 2 Terminvereinbarungen
2.1 Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen behandelt und als solche anerkannt. Fernmündliche Terminvereinbarungen sind verbindlich.
2.2 Terminvereinbarungen werden einvernehmlich zwischen Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Die Annahme
solcher Aufträge ist von der Auftragslage abhängig und steht damit im Ermessen des Anbieters.
§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1 Terminvereinbarungen sind verbindlich, sofern sie nicht mindestens einen Werktag vorher von einer Seite aufgekündigt werden.
3.2 Bei unentschuldigter Nichteinhaltung eines Termins kann der Anbieter eine Kostenpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 20,00 € in Rechnung stellen.
§ 4 Reklamationen
4.1 Die vom Anbieter durchgeführten Leistungen werden zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur anlässlich dieser Prüfung unmittelbar geltend gemacht werden. Der Anbieter hat bei berechtigten Reklamationen das Recht zur Nachbesserung.
4.2 Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten und fotografisch zu dokumentieren.
4.3 Nach Verbringung des Fahrzeuges vom Firmengelände des Anbieters oder bei Verstoß gegen vorstehende Pflichten des Kunden sind Reklamationen nicht mehr möglich.
§ 5 Haftung und Garantie
5.1 Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2 Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und die ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten
Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden.
5.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Kunde wird zuvor über den Einsatz solcher Reinigungsmittel informiert und nur nach deren Zustimmung eingesetzt. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten durch den Auftraggeber gewünscht, wird jegliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
5.4 Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte
Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5.5 Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Der Kunde
bestätigt vor Auftragserteilung einer Motor- und Motorenraumwäsche, die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeuges.
5.6 Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Motorsteuergeräte, Auto-Hi-Fi etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem
Anbieter zu melden, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
5.3 Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände sind vorher zu entfernen, diesbezüglich können vom Kunden keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
§ 6 Formalitäten
6.1 Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten, informiert der Kunde den Auftragnehmer, über vorhandene Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Kunden und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
6.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, werden vom Kunde vor Auftragserteilung, akzeptiert und anerkannt.
§ 7Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1 Die Leistungen des Anbieters erfolgen grundsätzlich gegen
Barzahlung oder, nach Vereinbarung, auf Rechnung.
7.2 Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren,
wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
§ 8 Preise / Pauschalpreise
8.1 Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen, am Telefon sowie der Website des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann, je nach Fahrzeugzustand, stark von den Orientierungspreisen abweichen.
8.3 Bei extremen Verschmutzungen durch z. B. Farben, Tierhaare, Fäkalien etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden. Sollten stärkere
Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber sowie über entstehende Mehrkosten in Kenntnis zu setzen.
§ 9 Fahrzeugüberführung
9.1 Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Kunden an. Der Preis für die Überführung ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung etc. enthalten
und wird vor der Auftragannahme mit dem Kunden abgesprochen.
9.2 Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6). Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den
Kunden. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
9.3 Das Fahrzeug des Kunden ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit Abholung und endet mit der Übergabe.
§ 10 Sonstiges
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Koblenz
10.2 Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle andere
Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein